Ihr Förderantrag
Förderanträge können formlos bis zum 15. Januar gestellt werden. Antragsteller müssen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (z. B. Vereine) oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kirchengemeinden) sein.
Unterstützt werden z. B. die Initiierung oder Durchführung von musikpädagogischen Projekten für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen, Kranke und Behinderte. Die Stiftung möchte auch einen Beitrag für die Förderung von Chancengleichheit und Teilhabe leisten.
Förderungen 2025
- Johannes-Schule Bonn e. V.
Instrumentalunterricht als musikpädagogisches Angebot - Netzwerk Ludwig van B. e. V.
„Ludwig singt“ 2025 - Brotfabrik Theater gGmbH
Bonner Klezmertage 2025 - Live Music Now Köln e. V.
6 Konzerte für Menschen in sozialen Einrichtungen - Singpatenprojekt in Kitas

